Allgemeine Verkaufs- und Liefer-bedingungen der JASSE Möbel GbR.

Stand: 01.03.2022

1. Geltungsbereich und Form

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen gleich welcher Art an unsere Kunden. Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seine Leistung vorbehaltlos annehmen.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Zusendung der bestellten Ware an den Kunden zustande.

2.3. Unsere Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang.

2.4. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes oder der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.5. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen ausschließlich der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.

2.6. Soweit im Einzelnen etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben, die Baupläne und Leistungsbeschreibungen, vorliegende AGB, die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der genannten Reihenfolge. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plänen gehen textliche Festlegungen den Plänen vor.

2.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung an uns durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Kostenvoranschlag und Vorarbeiten

3.1. Möchte der Kunde eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen sind. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Abgabe verbindlich.

3.2. Kostenvoranschläge zur individuellen Angebotserstellung mit Planungsaufwand sind kostenpflichtig. Angebote nach Preisliste sind kostenfrei.

3.3. Vorarbeiten, wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind vergütungspflichtig.

3.4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.

4. Lieferung

4.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden individuell vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt worden sind.

4.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie insbesondere höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien, Epidemien, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 6 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

4.3. Geraten wir in Verzug, ist der Kunde nach Mahnung und Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.

4.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.7. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ergibt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Zoll, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein.

Ab einem Bestellwert in Höhe von 17.000 Euro brutto liefern wir frachtkostenfrei. Unter dieser Summe berechnen wir Speditionskosten je nach Auftragswert zwischen 12% und 5%. Die Frachtkosten werden jeweils im Angebot ausgewiesen.

5.2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn nicht anderslautende besondere Vereinbarungen getroffen werden. JASSE ist berechtigt bei Vertragsschluss Vorauszahlungen oder Sicherheiten auf Kosten des Käufers zu verlangen.

5.3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist JASSE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% -Punkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines konkreten darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

5.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

5.5. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben, sei es aufgrund des Wunsches des Kunden, technischer Zwangsläufigkeit, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, etwaigen zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.

5.7. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als drei Monate und treten nach diesem Zeitraum Preiserhöhungen im Umfang von insgesamt mehr als 10 % ein, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, die von uns nicht beeinflussbar sind, sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Die preisändernden Faktoren weisen wir dem Käufer auf Verlangen nach. Ist dem Käufer die Preiserhöhung unzumutbar, hat er ein außerordentliches Recht zum Vertragsrücktritt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.

6.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware sind unverzüglich mitzuteilen.

6.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde in Höhe des Preises des Vorbehaltsproduktes das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

6.5. Soweit der Wert der Sicherheiten von uns den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern.

6.7. Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

7. Wareneingangsprüfung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung die Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.

7.2. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Wir sind berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.

7.3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat uns der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns.

7.4. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.

8. Mängelrechte

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Übergabe der Ware.

8.2. Die Sollbeschaffenheit der Waren richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, übernimmt JASSE hierfür keine verschuldensunabhängige Garantie. Dies gilt insbesondere auch für die Bezugnahme auf DIN-Normen.

8.3. Soweit die von JASSE zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu entsprechenden Hinweisen ist JASSE nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit verpflichtet.

8.4. Schäden, die durch fehlerhafte Handhabung durch bzw. in der Sphäre des Käufers entstanden sind, insbesondere unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung. Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Montage- und/oder Pflegeanleitung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.5. Auf § 377 HGB wird hingewiesen.

8.6. Offensichtliche Transportschäden sind JASSE sofort nach Entgegennahme der Ware mitzuteilen. Die insoweit erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln und insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffrechten gegenüber Dritten zu treffen.

8.7. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Mängel- oder Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüberzustehen.

9. Haftung

9.1. Wir haften bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.

9.2. Unsere Haftung beschränkt sich auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbaren Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Aufbau und Montage

10.1. Die Auslieferung erfolgt ohne Aufstellung und Montage mit Anlieferung bis Bordsteinkante.

10.2. Soweit die Aufstellungs- und Montageleistung zusätzlich beauftragt wird, werden die Möbel in einem leicht zugänglichen Raum ausgepackt und aufgebaut. Schränke und andere Bauteile wie z.B. Kinderküchen, die der Montage oder der Wandbefestigung bedürfen, werden an den entsprechenden Ort verbracht und montiert. Für die Montage oder Befestigung ist die verständliche und rechtzeitige Anweisung bezüglich des Aufstellungsortes seitens des Kunden erforderlich. Die Verteilung der losen Möbel auf die einzelnen Räume ist nicht Bestandteil der Montageleistung, kann jedoch auf Stundenbasis zusätzlich beauftragt werden. Das Verpackungsmaterial wird entsorgt.

10.3. Sollte die Montage für Umbauten oder Neubauten nicht möglich sein (z. B. aufgrund fehlender Bodenbeläge am Aufstellort), berechnen wir dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z. B. für Anfahrtszeiten, zusätzliches Personal o.Ä.).

10.4. Für Ungenauigkeiten bei der Montage aufgrund fehlerhafter Bausubstanz übernehmen wir keine Haftung.

11. Datenschutz

Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit einem Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können.

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